Auch in Bezug auf Ihren beruflichen Werdegang, Ihre Arbeitsplätze, Ihre Selbstständigkeit oder Ihre Firma/Firmen sollten Sie Ihre Angehörigen informieren.
In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie nach deutschem Recht die persönliche und selbstbestimmte Vorsorge für den Fall bestimmen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen.